Die Siedlungswasserwirtschaft organisiert
den Umgang mit Trinkwasser, Brauch- wasser, Abwasser und
Regenwasser im Umfeld von Siedlungen. Den Schwerpunkt
in unserem Betätigungsfeld legen wir dabei auf die
Abwasserentsorgung. Innerhalb dieses Themenkomplexes bildet
insbesondere die Regenwasserbewirtschaftung das umstrittenste
Teilgebiet der Siedlungswasserwirtschaft. Regen fällt
selbst in Deutschland in sehr unregelmäßigen
Zeitabständen und Mengen an. Das führt regelmäßig
zu Überschwemmungen. Während die Natur sich
jedoch über Jahrtausende, bzw. Jahrmillionen hinweg
auf die Unregelmäßigkeit von Regenfällen
einstellen konnte, kam insbesondere dem modernen Menschen
diese Muße immer mehr abhanden.
Um den Betrieb von Wohn- und Produktionsstätten,
wie auch der Verkehrswege möglichst selten durch
Niederschläge beeinträchtigen zu lassen, wurden
aufwendige Niederschlagsentwässerungsanlagen errichtet.
Diese Vorgehensweise ist jedoch nicht nur kostspielig,
sondern führt auch dazu, dass Regenwasser schneller
und in größeren Mengen in die Vorfluter gelangt
und führt bei den Unterliegern zu einem Anstieg der
Hochwassergefahr.
Eine bewährte Gegenmaßnahme zur großflächigen
Flächenversiegelung der letzten Jahrzehnte ist die
Entsiegelung und /oder der Verzicht auf die Ableitung
von Regenwasser, das stattdessen an Ort und Stelle versickert
wird. Diese ökologisch wie ökonomisch gleichermaßen
vorteilhafte Strategie bietet sich im Rahmen von Neubaumaßnahmen
und nach Prüfung zum Teil auch im Bestand an. Dabei
sind u.a. die Bodenkennwerte, der Grundwasserspiegel und
Wasserschutzzonen zu beachten.
Durch die Novellierung des nordrhein-westfälischen
Landeswassergesetzes hat die Regenwasserbewirtschaftung
durch den §51a „Beseitigung von Niederschlagswasser“
noch mehr Gewicht erhalten. Im ersten Absatz des Paragraphen
ist folgende Formulierung zu finden „Niederschlagswasser
von Grundstücken, die nach dem 1. Januar 1996 erstmals
bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation
angeschlossen werden, ist zu versickern, zu verrieseln
oder ortsnah direkt oder ohne Vermischung mit Schmutzwasser
über eine Kanalisation in ein Gewässer einzuleiten,
sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit
möglich ist.“. Die ausschließliche Ableitung
des Niederschlagswassers von bebauten und versiegelten
Flächen über öffentliche Kanalsysteme stört
nachhaltig das Gleichgewicht im Wasserhaushalt der Natur.
Eine naturnahe Bewirtschaftung mit Niederschlagswasser
begünstigt dagegen eine erneute Annäherung zum
natürlichen Wasserkreislauf.
Jede Planung ist unter umweltgerechten Gesichtspunkten
zu sehen. Erwähnt werden sollen in diesem Zusammenhang
zudem die Stichworte: Umwelt- und Naturschutz, Lärmschutz
und Ressourcenschonung.
Wir zeigen Ihnen neue Wege
für das Regenwasser!
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